Kleinunternehmerregelung 2027 Rechner § 19 UStG

Kleinunternehmerregelung 2026/27 prüfen: neue Grenzen 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr seit 2025. Vergleich USt-Befreiung vs Regelbesteuerung.

Bruttoumsatz 2026
Bruttoumsatz 2027
Bestimmt KU-Vorteil/Nachteil
Verlorene VSt-Erstattung als KU
KU-Berechtigung
USt-Ersparnis (B2C)
Empfehlung
Vorjahresgrenze 2025+ (§ 19 UStG)25.000 € (vorher 22.000 €)
Grenze laufendes Jahr 2025+100.000 € (vorher 50.000 € Prognose)
Ihre Vorjahresgrenze überschritten?
Ihre Jahresgrenze überschritten?
Vorsteuerverlust pro Jahr
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Was ist die Kleinunternehmerregelung 2026/27?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmer von der Umsatzsteuer: Sie weisen keine USt auf Rechnungen aus und müssen keine USt-Voranmeldung abgeben. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Grenzen ab 1. Januar 2025 deutlich erhöht: Vorjahresumsatz 25.000 € (vorher 22.000 €), laufendes Jahr 100.000 € (vorher 50.000 € Prognose). Die Überschreitung der 100.000-€-Grenze führt SOFORT zur Regelbesteuerung im selben Jahr.

Wie sich die 2027 EU-Reform auswirkt

Seit Januar 2025 ist die EU-Kleinunternehmerregelung in Kraft: Deutsche Kleinunternehmer können die Befreiung auch in anderen EU-Ländern nutzen (bis zur jeweiligen nationalen Grenze, Gesamteinheit-Grenze 100.000 € EU-weit). Antrag über das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern). Das vereinfacht grenzüberschreitenden Handel für Solo-Selbständige und Mini-Unternehmen erheblich.

Wann lohnt sich der Verzicht?

Verzicht auf die KU-Regelung (Optionsausübung nach § 19 Abs. 2 UStG, 5 Jahre bindend) lohnt sich bei: (a) hohem Vorsteuerabzug aus Investitionen, (b) ausschließlich B2B-Kunden (die ziehen die USt eh ab), (c) Wachstumserwartung über 100.000 €. KU-Regelung lohnt sich bei B2C-Kunden, geringen Investitionen, langsamem Wachstum, und schlankem Bürokratieaufwand.

Quelle und Disclaimer

Werte gemäß § 19 UStG und Jahressteuergesetz 2024 Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de / § 19 UStG