Künstlersozialkasse KSK 2027 Beitrag Rechner

Berechnen Sie KSK-Beiträge 2026/27 für Künstler & Publizisten: Krankenkasse, Pflege, Rentenversicherung. Künstlersozialabgabe 2026: 5,0%.

Einnahmen − Betriebsausgaben
Durchschnitt 2026: 1,7%
Pflegebeitrag mit/ohne Zuschlag
PKV-Versicherte erhalten Zuschuss
Beitrag pro Monat
—
Beitrag pro Jahr
—
Ersparnis vs Selbstzahler
—
Krankenversicherung (14,6% + Zusatz)—
Pflegeversicherung—
Rentenversicherung (18,6%)—
Davon trägt der Künstler 50%Restliche 50% → Bund + KSA
Mindestjahresarbeitseinkommen3.900 € (sonst KSK-Verlust)
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Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die KSK ist eine staatliche Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland (Bildende Künstler, Musiker, Designer, Autoren, Journalisten, Webdesigner u. ä.). Über die KSK sind Versicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen NUR den Arbeitnehmeranteil (50%) — die anderen 50% kommen vom Bund (20%) und der Künstlersozialabgabe (30%), die Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen oder Galerien zahlen.

Wie sich die 2026/27 Beiträge zusammensetzen

2026 gelten: Krankenversicherung 14,6% (allgemeiner Satz) + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%, kassenindividuell). Pflegeversicherung 3,4% (Eltern) / 4,0% (Kinderlose ab 23). Rentenversicherung 18,6%. Insgesamt etwa 36,3-37,7% — davon zahlt der Künstler die Hälfte = etwa 18,15-18,85% auf den Gewinn. Die Beiträge werden vorab auf Basis Ihrer Gewinnschätzung erhoben, am Jahresende abgeglichen.

So sparen Sie als KSK-Versicherter

Wer ohne KSK selbständig versichert wäre, zahlt 100% der Beiträge selbst — bei 30.000 € Gewinn etwa 10.700 €/Jahr. Mit KSK zahlen Sie nur 50% = ~5.350 €/Jahr — Ersparnis ~5.350 €. Mindestjahresarbeitseinkommen 3.900 €, sonst verlieren Sie den KSK-Status. Bei PKV erhalten Sie 50% Zuschuss zum tatsächlichen Beitrag, höchstens den fiktiven Anteil bei Gesetzlicher. Künstlersozialabgabe (Verwerter) 2026 weiterhin 5,0%.

Einkommensschätzung melden: Frist 1. Dezember

Der Punkt, den die meisten Rechner weglassen: Ihr KSK-Beitrag richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Gewinn, sondern nach der Einkommensschätzung, die Sie selbst bis zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr melden (§ 12 KSVG). Diese Schätzung gilt ab 1. Januar und bleibt für das ganze Jahr die Berechnungsgrundlage — sie wird nicht rückwirkend korrigiert, wenn Ihr Auftragsjahr besser oder schlechter läuft als erwartet. Wer zu hoch schätzt, zahlt zwölf Monate zu viel; wer zu niedrig schätzt, bekommt keine Nachforderung, riskiert aber bei bewusst falschen Angaben ein Bußgeld. Praktische Folge: Schätzen Sie realistisch, rechnen Sie mit diesem Rechner beide Szenarien durch, und melden Sie eine Änderung sofort, sobald sich Ihre Auftragslage für das nächste Jahr absehbar verschiebt. Details und Meldeformulare: Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de).

Quelle und Disclaimer

Werte gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Sozialversicherungs- oder Steuerberatung. Konsultieren Sie die KSK oder einen Steuerberater. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Quelle: kuenstlersozialkasse.de / KSVG