Pendlerpauschale 2027 Entfernungspauschale Rechner

Berechnen Sie die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für 2026/27: 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km. Steuerersparnis sofort sehen.

Kürzeste Straßenverbindung
Üblich: 220 – 230
Inkl. Soli, ggf. Kirchensteuer
Pendlerpauschale wirkt nur, wenn WK > 1.230 €
Werbungskosten
Über Pauschbetrag
Steuerersparnis
0,30 €/km für erste 20 km
0,38 €/km ab 21. km
Arbeitstage pro Jahr
Werbungskosten gesamt (Pendler)
Maximalbetrag pro Jahr4.500 € (Auto unbegrenzt mit Belegen)
Ad Space

Was ist die Entfernungspauschale 2026/27?

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein Werbungskosten-Abzug für Pendler. Für 2026/27 gelten 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer (entlastet Langstreckenpendler). Der Abzug wirkt nur, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei Nutzung mit eigenem PKW gibt es keinen Höchstbetrag; bei ÖPNV / Carpooling 4.500 € pro Jahr, wenn keine Belege.

Wie sich die 2027-Regeln auswirken

Die erhöhte Pauschale von 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer wurde ursprünglich befristet 2022-2026 eingeführt, aber im Wachstumschancengesetz für 2026/27 verlängert. Mobilitätsprämie für Geringverdiener (14% von der Pauschale, soweit Einkommen unter Grundfreibetrag) bleibt erhalten. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig — Sie können auch Fahrrad / E-Bike nutzen und trotzdem 0,30/0,38 €/km absetzen.

So nutzen Sie die Pauschale optimal

Notieren Sie alle Arbeitstage präzise (Urlaubs- und Krankheitstage abziehen). Bei mehreren Tätigkeitsstätten zählt die "erste Tätigkeitsstätte" aus dem Arbeitsvertrag. Homeoffice-Tage zählen nicht für die Pendlerpauschale, aber die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) kann separat geltend gemacht werden. Bei Familienheimfahrten (doppelter Haushaltsführung) gibt es zusätzliche Abzüge.

Quelle und Disclaimer

Werte gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG und BMF-Schreiben Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de / EStG § 9