Pendlerpauschale 2027 Entfernungspauschale Rechner
Berechnen Sie die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für 2027: einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung mit 0,30 €/km für die ersten 20 km gilt nur noch für Jahre bis 2025.
| 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer (ab 2026) | — |
| Entlastung gegenüber der alten Staffelung | — |
| Arbeitstage pro Jahr | — |
| Werbungskosten gesamt (Pendler) | — |
| Maximalbetrag pro Jahr | 4.500 € (Auto unbegrenzt mit Belegen) |
Was ist die Entfernungspauschale 2026/27?
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein Werbungskosten-Abzug für Pendler. Für 2026 und 2027 gelten einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer — die frühere Staffelung mit 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer wurde zum 31.12.2025 abgeschafft. Maßgeblich ist weiterhin die einfache Entfernung, nicht die Hin- und Rückfahrt. Fuer die Jahre bis einschliesslich 2025 gilt in dem 21. Kilometer (entlastet Langstreckenpendler). Der Abzug wirkt nur, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei Nutzung mit eigenem PKW gibt es keinen Höchstbetrag; bei ÖPNV / Carpooling 4.500 € pro Jahr, wenn keine Belege.
Wie sich die 2027-Regeln auswirken
Die erhöhte Pauschale von 0,38 €/km galt zunächst nur ab dem 21. Kilometer. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat, gilt sie ab 2026 ab dem ersten Kilometer; der Bund beziffert die Entlastung auf rund 1,1 Mrd. € für 2026 und rund 1,9 Mrd. € jährlich ab 2027. Quelle: Bundesfinanzministerium — Das ändert sich 2026. Stand: 2026-09-10. Mobilitätsprämie für Geringverdiener (14% von der Pauschale, soweit Einkommen unter Grundfreibetrag) bleibt erhalten. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig — Sie können auch Fahrrad / E-Bike nutzen und trotzdem 0,30/0,38 €/km absetzen.
So nutzen Sie die Pauschale optimal
Notieren Sie alle Arbeitstage präzise (Urlaubs- und Krankheitstage abziehen). Bei mehreren Tätigkeitsstätten zählt die "erste Tätigkeitsstätte" aus dem Arbeitsvertrag. Homeoffice-Tage zählen nicht für die Pendlerpauschale, aber die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) kann separat geltend gemacht werden. Bei Familienheimfahrten (doppelter Haushaltsführung) gibt es zusätzliche Abzüge.
Quelle und Disclaimer
Werte gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG und BMF-Schreiben Stand Mai 2026. Dies ist ein Bildungsrechner und keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.
Quelle: bundesfinanzministerium.de / EStG § 9
Welche Strecke zählt: kürzeste Straßenverbindung
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht die Strecke, die Sie tatsächlich fahren, und nicht die Strecke laut Navi-App zur Hauptverkehrszeit. Eine längere Strecke dürfen Sie nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen; das Finanzamt verlangt dafür eine nachvollziehbare Begründung, etwa eine dauerhafte Baustelle oder eine deutlich kürzere Fahrzeit. Angefangene Kilometer werden abgerundet, und gezählt wird nur die einfache Entfernung — die Rückfahrt ist bereits eingerechnet. Das ist der häufigste Fehler in der Steuererklärung: Wer Hin- und Rückweg addiert, setzt den doppelten Wert an und bekommt die Anlage N korrigiert zurück. Tragen Sie oben also die einfache Entfernung ein. Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Aktualisiert 2026-09-18.
Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaft, Bahn und Dienstwagen
Die Entfernungspauschale steht jedem Mitglied einer Fahrgemeinschaft einzeln zu, auch den Mitfahrern, die selbst nichts bezahlen — gerechnet wird jeweils ab der eigenen Wohnung. Wer mit Bus und Bahn fährt, kann ebenfalls die Entfernungspauschale ansetzen; alternativ die tatsächlichen Ticketkosten, wenn diese höher sind. Das Finanzamt prüft beides und setzt automatisch den günstigeren Wert an, Belege sollten Sie aber aufbewahren. Anders beim Dienstwagen mit privater Nutzung: Hier wird die Fahrt zur Arbeit bereits über den geldwerten Vorteil versteuert, die Pauschale mindert diesen Betrag, führt aber nicht zu einem zusätzlichen Abzug obendrauf. Auch Flugstrecken sind ausgenommen — dafür gelten nur die tatsächlichen Kosten. Rechtsgrundlage: § 9 EStG. Aktualisiert 2026-09-18.