Grundsteuer Rechner Berlin 2026
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer in Berlin nach dem Bundesmodell. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Berlin ein Hebesatz von 470 % für die Grundsteuer B. Geben Sie Ihren Grundsteuerwert und die Immobilienart ein. Der Hebesatz ist bereits auf 470 % voreingestellt. Alle Berechnungen erfolgen lokal und privat in Ihrem Browser.
So funktioniert der Grundsteuer Rechner Berlin
Geben Sie Ihren Grundsteuerwert, die Immobilienart und den Hebesatz in das Formular oben ein. Der Rechner ermittelt sofort den Steuermessbetrag sowie die jährliche, vierteljährliche und monatliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Grundsteuer in Berlin — Bundesmodell mit Hebesatz 470 %
Berlin verwendet das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer. Bei diesem Modell wird der Grundsteuerwert vom Finanzamt anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete ermittelt. Zum 1. Januar 2025 hat das Land Berlin den Hebesatz der Grundsteuer B auf 470 % gesenkt, damit das Grundsteueraufkommen trotz der deutlich höheren neuen Grundsteuerwerte insgesamt stabil bleibt. Bei der Steuermesszahl weicht Berlin vom Bundesmodell ab: Für Wohngrundstücke gilt 0,31 Promille (0,031 %), für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille (0,045 %) nach dem Berliner Grundsteuermesszahlengesetz.
Die Grundsteuer in Berlin wird vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei vermieteten Wohnungen kann der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. In einer Stadt mit über 85 % Mietern betrifft dies einen Großteil der Berliner Bevölkerung. Die Reform 2025 hat in Berlin zu einer Neuverteilung der Steuerlast geführt — einige Eigentümer zahlen mehr, andere weniger als zuvor.
Warum wurde der Hebesatz in Berlin gesenkt?
Bis Ende 2024 galt in Berlin einer der höchsten Hebesätze Deutschlands. Mit der Grundsteuerreform fallen die neuen Grundsteuerwerte vielfach deutlich höher aus als die alten Einheitswerte. Damit die Steuerlast dadurch nicht flächendeckend steigt, hat Berlin den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2025 auf 470 % gesenkt (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024/25). Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel aller drei Faktoren: Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz.
Ein Rechenbeispiel: Eine Eigentumswohnung mit einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro zahlt in Berlin bei 470 % Hebesatz eine jährliche Grundsteuer von 291,40 Euro (200.000 € × 0,031 % = 62 € Steuermessbetrag; 62 € × 470 % = 291,40 €). In einer Stadt mit 400 % Hebesatz wären es 248 Euro. Die Differenz macht deutlich, wie stark der Hebesatz die Steuerlast beeinflusst. Eigentümer sollten ihren Grundsteuerwertbescheid genau prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen.
Grundsteuer Hebesatz Berlin 2026 — gilt weiterhin 470 %
Für das Steuerjahr 2026 bleibt es in Berlin beim Hebesatz von 470 % für die Grundsteuer B, den das Land zum 1. Januar 2025 festgelegt hat. Ein Hebesatz gilt so lange fort, bis ihn die Gemeinde per Hebesatzsatzung ändert — er läuft nicht jährlich aus. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) gilt in Berlin ein eigener, deutlich niedrigerer Satz. Prüfen Sie den Wert trotzdem auf Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid: maßgeblich ist immer der dort ausgewiesene Satz, nicht der hier voreingestellte. Der Rechner ist auf 470 % voreingestellt, das Feld ist aber frei überschreibbar, wenn Sie eine andere Gemeinde oder ein anderes Jahr durchrechnen wollen. Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Stand: 2026-09-09.
Grundsteuer auf Mieter umlegen — Euro pro Quadratmeter
Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird üblicherweise nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt. Genau dafür gibt es oben das optionale Feld Wohnfläche: Der Rechner teilt die Jahresgrundsteuer durch die eingegebenen Quadratmeter und zeigt den Betrag pro m² im Jahr und pro m² im Monat — das sind die beiden Zahlen, die in der Betriebskostenabrechnung stehen. Beispiel: 291,40 € Jahresgrundsteuer auf 75 m² sind 3,89 € pro m² im Jahr, also rund 0,324 € pro m² im Monat. Mieter können damit die Position in ihrer Abrechnung gegenprüfen; Vermieter sehen sofort, welcher Anteil auf eine einzelne Wohnung entfällt. Wichtig: Bei einem Mehrfamilienhaus ist die Gesamtwohnfläche des Gebäudes einzugeben, wenn Sie die Verteilung für das ganze Objekt sehen wollen.
Grundsteuer in Berliner Bezirken
In Berlin gilt ein einheitlicher Hebesatz von 470 % für alle Bezirke — von Mitte über Charlottenburg-Wilmersdorf bis Neukölln und Spandau. Es gibt keine bezirksspezifischen Hebesätze. Allerdings variiert der Grundsteuerwert je nach Lage erheblich: In begehrten Bezirken wie Mitte, Prenzlauer Berg oder Friedrichshain-Kreuzberg sind die Bodenrichtwerte deutlich höher als in Randlagen wie Marzahn-Hellersdorf oder Spandau. Dies führt zu entsprechend höheren Grundsteuerwerten und damit höherer Grundsteuer.
Tipps für Berliner Immobilieneigentümer
Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid auf korrekte Angaben zu Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Wohnfläche. Bei einem Hebesatz von 470 % wirkt sich jeder Fehler im Grundsteuerwert fast fünffach auf die jährliche Steuer aus. Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Bei Leerstand von mehr als drei Monaten können Sie einen Teilerlass der Grundsteuer bei der Gemeinde beantragen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre Grundsteuer schnell zu berechnen und verschiedene Szenarien zu vergleichen.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-10 · Grundlage: Grundsteuerreform 2025 (Bundesmodell) nach dem Grundsteuergesetz (GrStG). Den Hebesatz der Grundsteuer B von 470 % hat das Land Berlin zum 1. Januar 2025 festgelegt (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024/25); die Steuermesszahlen betragen nach dem Berliner Grundsteuermesszahlengesetz 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,45 ‰ für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke. Quelle: berlin.de/grundsteuer (Senatsverwaltung für Finanzen). Maßgeblich für Ihre Steuer ist der Grundsteuerwertbescheid Ihres Finanzamts.
Frequently Asked Questions
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Berlin?
Der Hebesatz der Grundsteuer B in Berlin beträgt seit dem 1. Januar 2025 470 %. Das Land Berlin hat ihn im Zuge der Grundsteuerreform deutlich gesenkt, weil die neuen Grundsteuerwerte höher ausfallen als die alten Einheitswerte. Der Satz gilt einheitlich für alle zwölf Berliner Bezirke.
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Berlin 2026?
Weiterhin 470 % für die Grundsteuer B. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2025 und läuft nicht jährlich aus — er bleibt bestehen, bis das Land Berlin ihn per Hebesatzsatzung ändert. Maßgeblich ist trotzdem immer der Satz auf Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid; das Feld im Rechner ist deshalb frei überschreibbar.
Wie viel Grundsteuer entfällt auf einen Quadratmeter Wohnfläche?
Jahresgrundsteuer geteilt durch die Wohnfläche. Bei 291,40 € Jahresgrundsteuer und 75 m² sind das 3,89 € pro m² im Jahr, also rund 0,324 € pro m² im Monat. Geben Sie die Wohnfläche in das optionale Feld ein, dann rechnet der Rechner beide Werte aus — das sind die Zahlen, die in der Betriebskostenabrechnung auftauchen.
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Miete umlegen?
Ja. Die Grundsteuer zählt nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird in der Regel nach Wohnfläche verteilt, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Der Eigentümer bleibt Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt — umgelegt wird nur die Kostenlast.
Wie wird die Grundsteuer in Berlin berechnet?
Berlin verwendet das Bundesmodell: Grundsteuerwert (vom Finanzamt) × Steuermesszahl (0,031 % für Wohngrundstücke, 0,045 % für Nichtwohngrundstücke) × Hebesatz (470 %) = jährliche Grundsteuer. Der Grundsteuerwert basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und statistischer Miete.
Unterscheidet sich der Hebesatz in den Berliner Bezirken?
Nein, in Berlin gilt ein einheitlicher Hebesatz von 470 % für alle Bezirke. Die Grundsteuer unterscheidet sich dennoch je nach Lage, da die Bodenrichtwerte in zentralen Bezirken wie Mitte oder Charlottenburg deutlich höher sind als in Randlagen wie Marzahn oder Spandau.
Kann ich als Berliner Mieter die Grundsteuer anfechten?
Als Mieter können Sie die Grundsteuer nicht direkt anfechten, da der Eigentümer steuerpflichtig ist. Sie können aber die Nebenkostenabrechnung prüfen und dem Vermieter Fehler mitteilen. Der Eigentümer kann Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt Berlin einlegen.
Wann ist die Grundsteuer in Berlin fällig?
Die Grundsteuer in Berlin wird vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Alternativ kann ein Jahresbetrag zum 1. Juli beantragt werden. Bei Zahlungsverzug erhebt das Finanzamt Berlin Säumniszuschläge.