Grundsteuer Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer nach der Reform 2025 mit dem neuen Bundesmodell. Geben Sie Ihren Grundsteuerwert, Ihre Immobilienart und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser — Ihre Daten werden nicht gespeichert oder übertragen.
How Grundsteuer Rechner Works
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer nach der Reform 2025. Grundsteuerwert, Steuermesszahl, Hebesatz und Jahresbetrag. Kostenlos, privat und aktuell. Geben Sie Ihre Werte oben in das Formular ein — die Berechnung erfolgt sofort und vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden festgelegt und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Kommunen. Grundstückseigentümer zahlen die Grundsteuer unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, während die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen vorgesehen ist.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird der Grundsteuerwert vom Finanzamt ermittelt, dann wird dieser mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Abschließend multipliziert die Gemeinde den Steuermessbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz. Das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer, die in der Regel vierteljährlich zu entrichten ist — am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Grundsteuer Reform 2025 — Was hat sich geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuer-Berechnung für verfassungswidrig erklärt, da sie auf veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) basierte. Daraufhin wurde eine umfassende Reform beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Im neuen Bundesmodell wird der Grundsteuerwert auf Basis aktueller Bodenrichtwerte, der Grundstücksfläche, der Gebäudeart, des Gebäudealters und der statistischen Nettokaltmiete berechnet.
Die Steuermesszahl wurde im Bundesmodell deutlich gesenkt: Für Wohngrundstücke beträgt sie 0,031 % und für Geschäftsgrundstücke 0,034 %. Einige Bundesländer haben eigene Modelle entwickelt: Baden-Württemberg nutzt ein modifiziertes Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben ebenfalls abweichende Regelungen. Grundsätzlich wird mit dem neuen System eine aufkommensneutrale Umstellung angestrebt — die Gesamteinnahmen der Gemeinden sollen gleich bleiben, die Belastung der einzelnen Grundstücke kann sich jedoch verschieben.
Hebesatz nach Bundesland
Der Hebesatz ist der entscheidende Faktor für die Höhe der Grundsteuer und wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Die Spanne ist erheblich: Während ländliche Gemeinden oft einen Hebesatz von 200-300 % anwenden, liegen Großstädte häufig bei 400-800 %. Berlin hat beispielsweise einen Hebesatz von 810 %, München liegt bei 535 % und Hamburg bei 540 %. Den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im Grundsteuerbescheid. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze im Zuge der Reform 2025 angepasst, um die Aufkommensneutralität zu wahren.
Tipps zur Grundsteuer
Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid sorgfältig: Fehlerhafte Angaben zu Grundstücksgröße, Baujahr oder Wohnfläche können zu einer zu hohen Grundsteuer führen. Bei Fehlern können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch beim Finanzamt einlegen. Vergleichen Sie auch den Bodenrichtwert mit den tatsächlichen Marktverhältnissen in Ihrer Nachbarschaft. Beachten Sie, dass bei Vermietung die Grundsteuer als Betriebskosten umlagefähig ist. Bei Leerstand über 3 Monate kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teilerlass der Grundsteuer bei der Gemeinde beantragt werden (§ 33 GrStG).
Frequently Asked Questions
Wie wird die Grundsteuer nach der Reform 2025 berechnet?
Die neue Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und statistischer Miete. Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert (0,031 % für Wohngrundstücke, 0,034 % für Geschäftsgrundstücke). Das Ergebnis — der Steuermessbetrag — wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die jährliche Grundsteuer zu ermitteln.
Was ist der Hebesatz und wo finde ich ihn?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde individuell festlegt und der den Steuermessbetrag auf die tatsächliche Grundsteuer hochrechnet. Typische Hebesätze liegen zwischen 200 % und 800 %. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, im Grundsteuerbescheid oder durch Anfrage beim zuständigen Rathaus. Viele Gemeinden haben ihren Hebesatz 2025 im Zuge der Reform angepasst.
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
Grundsteuerpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks zum 1. Januar des Steuerjahres. Bei Vermietung kann die Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Bei Eigentumswohnungen zahlt jeder Eigentümer anteilig entsprechend seinem Miteigentumsanteil. Auch bei Erbbaurechten fällt Grundsteuer an — hier ist in der Regel der Erbbauberechtigte steuerpflichtig.
Kann ich Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen?
Ja, gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Prüfen Sie insbesondere die Angaben zu Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Baujahr und Wohnfläche. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen. Auch gegen den Grundsteuermessbescheid und den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist Widerspruch möglich.
Verwenden alle Bundesländer das gleiche Modell?
Nein. Das Bundesmodell (wertabhängig) gilt in den meisten Bundesländern, jedoch haben einige Länder eigene Modelle eingeführt: Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell (wertunabhängig), Hamburg ein Wohnlagenmodell, Hessen ein Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell. Sachsen und das Saarland verwenden das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen.
Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?
Die Grundsteuer wird in der Regel in vier Vierteljahresraten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Alternativ können Steuerpflichtige bei der Gemeinde beantragen, die Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli zu zahlen. Dieser Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.