Nebenkosten-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Miet-Nebenkosten (Betriebskosten) für 2026. Dieser Rechner schätzt die monatlichen und jährlichen Nebenkosten basierend auf Wohnfläche, Personenzahl und Gebäudetyp. Alle 17 umlagefähigen Nebenkostenarten nach § 2 BetrKV werden berücksichtigt.
How Nebenkosten-Rechner Works
Berechnen Sie Ihre Miet-Nebenkosten 2026 kostenlos. Heizung, Wasser, Müll, Versicherung und alle umlagefähigen Posten. Privat und ohne Anmeldung. Geben Sie Ihre Werte oben in das Formular ein — die Berechnung erfolgt sofort und vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet.
So funktioniert der Nebenkosten-Rechner 2026
Die Nebenkosten (Betriebskosten) einer Mietwohnung setzen sich aus bis zu 17 umlagefähigen Kostenarten zusammen, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert sind. Die größten Posten sind in der Regel Heizung und Warmwasser (ca. 40–50 % der Gesamtnebenkosten), gefolgt von Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr und Gebäudeversicherung. Der deutsche Durchschnitt liegt bei etwa 2,88 Euro pro Quadratmeter und Monat (Betriebskostenspiegel 2024).
Die Heizkosten hängen stark vom Energieträger ab: Gas kostet durchschnittlich 1,10–1,30 €/m² im Monat, Fernwärme 1,20–1,50 €/m², Öl 1,00–1,40 €/m² und Wärmepumpe 0,60–0,90 €/m². Seit 2024 wird zusätzlich die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe erhoben, die zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird — je nach energetischer Qualität des Gebäudes (Stufenmodell nach CO2KostAufG).
Dieser Rechner verwendet aktuelle Durchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel und berücksichtigt regionale Unterschiede sowie den Einfluss von Wohnungsgröße, Personenzahl und Heizungsart. Die Werte sind Richtwerte — die tatsächlichen Nebenkosten können je nach Verbrauch, Gebäudezustand und Region deutlich abweichen. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung.
Nebenkosten nach Kostenart im Überblick
Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten nach BetrKV umfassen: Grundsteuer (0,19 €/m²), Wasser und Abwasser (0,36 €/m²), Heizung (1,07 €/m²), Warmwasser (0,27 €/m²), Aufzug (0,18 €/m²), Straßenreinigung (0,05 €/m²), Müllabfuhr (0,19 €/m²), Gebäudereinigung (0,20 €/m²), Gartenpflege (0,11 €/m²), Beleuchtung (0,05 €/m²), Schornsteinfeger (0,04 €/m²), Gebäudeversicherung (0,24 €/m²), Hauswart (0,21 €/m²), Gemeinschaftsantenne/Kabel (0,13 €/m²), Waschraum (0,05 €/m²), sonstige Kosten (0,04 €/m²).
Nicht alle Kostenarten fallen in jeder Wohnung an. Eine Erdgeschosswohnung ohne Aufzug spart den Aufzugskostenbeitrag. Wohnungen ohne Kabelanschluss haben keine Antennenkosten. Seit Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden (Nebenkostenprivileg entfällt) — Mieter schließen eigene Verträge ab.
Tipps zur Senkung der Nebenkosten
Heizkosten senken: Raumtemperatur um 1°C senken spart ca. 6 % Heizkosten. Richtig lüften (Stoßlüften statt Dauerkippen), Heizkörper nicht verdecken, nachts Thermostat auf 16°C. Wasserkosten sparen: Sparduschkopf einbauen (bis 50 % weniger Warmwasser), Waschmaschine und Spülmaschine nur voll beladen laufen lassen. Nebenkostenabrechnung prüfen: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorlegen. Prüfen Sie die Verteilschlüssel und vergleichen Sie mit dem Betriebskostenspiegel. Zu hohe Kosten können Sie beim Mieterbund prüfen lassen.
Frequently Asked Questions
Wie hoch sind durchschnittliche Nebenkosten in Deutschland?
Die durchschnittlichen Nebenkosten liegen bei ca. 2,88 € pro Quadratmeter und Monat (Betriebskostenspiegel 2024). Für eine 70-m²-Wohnung sind das ca. 202 € monatlich oder 2.420 € jährlich. Die Heizkosten machen dabei den größten Anteil aus (ca. 40-50 %).
Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?
Der Vermieter darf nur die 17 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definierten Kostenarten umlegen: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne, Waschraum und sonstige Kosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.
Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?
Die Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Die Warmmiete ist Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung (Betriebskosten inklusive Heizung). Manchmal wird auch zwischen Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Betriebskosten ohne Heizung) und Bruttowarmmiete (alles inklusive) unterschieden.
Wie prüfe ich meine Nebenkostenabrechnung?
Prüfen Sie folgende Punkte: Ist die Abrechnung fristgerecht (innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum)? Sind die Verteilschlüssel nachvollziehbar? Entsprechen die Kosten pro m² den Durchschnittswerten? Sind nicht umlagefähige Kosten enthalten? Sie haben das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter.
Muss ich die CO2-Steuer als Mieter allein tragen?
Nein, seit 2023 wird die CO2-Steuer auf Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter (bis zu 95 % bei den schlechtesten Gebäuden). Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO2/m²/Jahr) trägt der Mieter 100 %.