Rentenversicherung Beitrag 2027 Rechner
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % (seit 1.1.2018), je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2025 gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze: 2026 sind es 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr). Die Werte für 2027 sind noch nicht verkündet — dieser Rechner verwendet die Werte 2026.
Der Rentenversicherung-Rechner 2027 ist ein kostenloses Browser-Tool, das den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Bruttolohn ermittelt. Er wendet den Beitragssatz von 18,6 % an, deckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze und zeigt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil getrennt. Gerechnet wird mit den Werten 2026, den zuletzt veröffentlichten; die Werte für 2027 stehen noch aus.
Beitragssatz 18,6%
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1.1.2018 unverändert 18,6 % (davor 18,7 %).
BBG-Vereinheitlichung 2025
Bis 2024 galten unterschiedliche Grenzen in West und Ost (2024: 7.550 € / 7.450 € monatlich). Seit 1.1.2025 gibt es eine einheitliche Grenze: 8.050 € in 2025 und 8.450 € monatlich (101.400 € jährlich) in 2026.
Entgeltpunkte
Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient (2026 vorläufig 51.944 € brutto im Jahr), erhält 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr. An der Beitragsbemessungsgrenze sind es 101.400 / 51.944 = rund 1,95 Entgeltpunkte. Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert (seit 1.7.2026: 42,52 €) = monatliche Bruttorente.
Wer zahlt was: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Minijob und Selbstständige
Die 18,6 % sind der Gesamtbeitrag, nicht Ihr Abzug. Bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird er hälftig geteilt: 9,3 % Arbeitnehmer, 9,3 % Arbeitgeber. Auf der Gehaltsabrechnung steht deshalb nur die Hälfte dessen, was tatsächlich in Ihr Rentenkonto fließt — und Entgeltpunkte werden aus dem vollen Betrag berechnet, nicht aus Ihrem Anteil.
- Midijob (Übergangsbereich): Im unteren Verdienstbereich (Stand 2026 bis 2.000 € monatlich) zahlt der Arbeitnehmer einen reduzierten Anteil, der Arbeitgeber entsprechend mehr. Die Rentenansprüche bleiben trotzdem auf Basis des vollen Entgelts bestehen.
- Minijob: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 15 % an die Rentenversicherung. Der Minijobber kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen — sonst zahlt er die Differenz zu 18,6 %, also rund 3,6 %. Die Befreiung spart wenige Euro im Monat, kostet aber vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für Erwerbsminderungsrente und Reha-Ansprüche zählen.
- Selbstständige: Wer pflichtversichert ist (z. B. Handwerker in der Anlage A, Lehrer und Pflegepersonen ohne Angestellte, Künstler über die KSK), trägt den vollen Satz allein — bei der KSK übernimmt die Kasse den Arbeitgeberanteil. Nicht pflichtversicherte Selbstständige können freiwillige Beiträge zahlen.
Für die eigene Belastung also den Arbeitnehmeranteil aus dem Rechner oben nehmen; für den Rentenanspruch den Gesamtbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: was oberhalb der Grenze passiert
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird kein weiterer Beitrag erhoben. Der Teil des Bruttogehalts über der Grenze ist beitragsfrei — und erzeugt auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Zwei Folgen, die der reine Prozentsatz verdeckt:
- Die effektive Belastung sinkt mit steigendem Gehalt. Wer genau an der Grenze verdient, zahlt volle 9,3 % seines Bruttos; wer das Doppelte verdient, effektiv nur rund 4,65 %.
- Der Rentenanspruch ist gedeckelt. Mehr als etwa 2,0 Entgeltpunkte pro Jahr sind nicht erreichbar, egal wie hoch das Gehalt ist. Zusätzliche Altersvorsorge muss deshalb außerhalb der gesetzlichen Rente aufgebaut werden.
Die BBG wird jedes Jahr per Rechtsverordnung an die Lohnentwicklung angepasst und im Herbst des Vorjahres verkündet; der Wert für 2027 stand bei der letzten Aktualisierung dieser Seite noch nicht fest. Aktuelle Werte veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.
Quelle und Haftungsausschluss
Werte 2026 laut Deutscher Rentenversicherung (Stand 01.07.2026) und Bundesregierung. Unverbindliche Schätzung, keine Rentenauskunft.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung — Werte der Rentenversicherung; Bundesregierung — Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Last updated: October 2026.