Freistellungsauftrag Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis bei Zinseinkommen mit dem Sparerpauschbetrag 2026 (1.000 € einzeln, 2.000 € Verheiratete). Inklusive Verteilung auf mehrere Banken und Berechnung der Abgeltungsteuer ohne Freistellungsauftrag.
| Sparerpauschbetrag | — |
| Steuerpflichtiges Zinseinkommen | — |
| Abgeltungsteuer (25 %) | — |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % auf Abgeltungsteuer) | — |
| Kirchensteuer | — |
| Steuer ohne Freistellungsauftrag | — |
| Steuer mit Freistellungsauftrag | — |
Was ist der Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist die schriftliche Anweisung an Ihre Bank, Ihre Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu lassen. Ohne FSA zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Abgeltungsteuer) plus Kirchensteuer ein. Im Jahr 2026 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (seit 2023, vorher 801 € / 1.602 €) (Quelle: Bundesfinanzministerium, § 20 Abs. 9 EStG).
Wichtig 2026: Der Sparerpauschbetrag bleibt unverändert bei 1.000 € / 2.000 €. Trotz Inflation diskutiert die Politik gelegentlich eine Erhöhung — bis dahin gilt das aktuelle Niveau. Wenn Sie mehrere Bankkonten haben, können Sie den Pauschbetrag aufteilen — z. B. 400 € bei der Sparkasse, 300 € bei ING, 300 € beim Trade-Republic-Depot.
Beispielrechnung — Steuerersparnis 2026
Beispiel: Lediger Anleger mit 1.500 € Zinseinkommen und 9 % Kirchensteuer in NRW. Ohne FSA wird auf das gesamte Einkommen Steuer fällig: 1.500 € × 25 % = 375 € Abgeltungsteuer. Solidaritätszuschlag: 375 € × 5,5 % = 20,63 €. Kirchensteuer: 375 € × 9 % = 33,75 €. Gesamt: 429,38 €. Mit FSA über 1.000 € sind nur 500 € steuerpflichtig: 500 € × 25 % = 125 € + 6,88 € Soli + 11,25 € KiSt = 143,13 €. Steuerersparnis: 286,25 €. Bei Ehepaaren mit 2.000 € Pauschbetrag sind 1.500 € sogar vollständig steuerfrei — Steuerersparnis 429,38 € (Quelle: Berechnung nach § 32d EStG, § 51a Abs. 2c EStG).
Aufteilung auf Mehrere Banken
Sie können den 1.000-€-Sparerpauschbetrag auf beliebig viele Banken aufteilen, wobei die Summe nicht überschritten werden darf. Empfehlung: Verteilen Sie nach erwartetem Zinseinkommen pro Bank. Wenn Bank A 800 € Zinsen erwartet und Bank B 200 €, dann FSA-Aufteilung 800 / 200. Falls Sie zu viel Pauschbetrag bei einer Bank hinterlegen und das Einkommen niedriger ist, geht der Restbetrag nicht auf die andere Bank über — die Aufteilung muss intelligent erfolgen. Tipp: Vor Jahresende prüfen und ggf. anpassen.
Steuer-Identifikationsnummer ist seit 2011 Pflicht — ohne diese ist der FSA ungültig. Banken übermitteln genutzte FSA-Beträge an die Bundesagentur für Finanzen, die zentral die Einhaltung des Gesamtpauschbetrags überwacht. Eine Überschreitung wird über die Steuererklärung korrigiert.
Verlustverrechnung & Verlusttopf
Realisierte Verluste aus Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden — andere Verlustarten (z. B. Anleihen) sind universell verrechenbar. Ihre Bank führt automatisch zwei "Verlustverrechnungstöpfe": Aktien-Topf und allgemeiner Topf. Verluste mindern den Verbrauch des Sparerpauschbetrags nicht direkt — der Pauschbetrag gilt erst nach Verlustverrechnung auf die Nettoeinkünfte. In Steuererklärungen via Anlage KAP werden Verlustbescheinigungen genutzt, um Verluste über mehrere Banken hinweg zu verrechnen.
Weitere deutsche Steuer-Tools: Einkommensteuer-Rechner, Abgeltungsteuer-Rechner, Kapitalertragsteuer-Rechner, Brutto-Netto-Rechner.
Stand April 2026. Schätzungen — bestätigen Sie aktuelle Werte beim Bundesfinanzministerium oder Ihrem Steuerberater. Quellen: Bundesfinanzministerium, § 20 EStG, § 32d EStG.