Grundsteuer Schleswig-Holstein Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer in Schleswig-Holstein nach dem wertabhängigen Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der gewogene Landesdurchschnitt der Hebesätze (Grundsteuer B) liegt 2025 bei 462 %. Geben Sie Ihren Grundsteuerwert, die Immobilienart und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein — auch für Föhr, Sylt und Amrum. Alle Berechnungen erfolgen lokal und privat in Ihrem Browser.
Zuletzt aktualisiert: · Datenquellen: Statistikamt Nord, Finanzministerium Schleswig-Holstein, Grundsteuergesetz (GrStG)
So funktioniert der Grundsteuer Rechner für Schleswig-Holstein
Geben Sie oben Ihren Grundsteuerwert (aus dem Bescheid des Finanzamts), die Immobilienart und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner ermittelt sofort Steuermessbetrag sowie Jahres-, Quartals- und Monatsbetrag. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein stellt klar: „Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.“ Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer pro Jahr
Den Grundsteuerwert stellt das Finanzamt auf Basis von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete fest. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 GrStG 0,31 ‰ für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohngrundstücke) und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke. Den Hebesatz legt jede Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung selbst fest und kann ihn jährlich ändern (§ 25 GrStG).
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Kiel
Grundsteuerwert 300.000 € × 0,31 ‰ = 93,00 € Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Kieler Hebesatz von 565 % (2025) ergibt das 525,45 € Grundsteuer pro Jahr — also 131,36 € pro Quartal.
Hebesätze 2025 in Schleswig-Holstein (Grundsteuer B)
Mit der Grundsteuerreform haben fast alle Gemeinden ihre Hebesätze zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt. Der gewogene Landesdurchschnitt der Grundsteuer B stieg von 415 % (2024) auf 462 % (2025). 17 Gemeinden — darunter Neumünster — nutzen die landesrechtliche Möglichkeit, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke getrennte Hebesätze festzusetzen. Die folgenden Werte stammen aus der amtlichen Tabelle des Statistikamts Nord (Datenjahr 2025):
| Gemeinde | Hebesatz B 2025 | Hebesatz B 2024 |
|---|---|---|
| Kiel | 565 % | 500 % |
| Lübeck | 575 % | 500 % |
| Flensburg | 953 % | 690 % |
| Neumünster (Wohngrundstücke) | 529 % | 480 % |
| Neumünster (Nichtwohngrundstücke) | 1.009 % | 480 % |
| Norderstedt | 390 % | 410 % |
| Wyk auf Föhr | 315 % | 425 % |
| Nieblum (Föhr) | 176 % | 320 % |
| Gemeinde Sylt (Westerland) | 169 % | 330 % |
| Kampen (Sylt) | 62 % | 325 % |
| List auf Sylt | 116 % | 330 % |
| Nebel (Amrum) | 238 % | 340 % |
| Norddorf auf Amrum | 430 % | 320 % |
| Wittdün auf Amrum | 387 % | 425 % |
| Landesdurchschnitt (gewogen) | 462 % | 415 % |
Quelle: Statistikamt Nord, „Realsteueristaufkommen und -hebesätze der Gemeinden in Schleswig-Holstein 2024 und 2025“. Die Gemeinden können Hebesätze jährlich per Haushaltssatzung ändern — Norderstedt hat z. B. differenzierte Hebesätze ab 2026 angekündigt. Maßgeblich ist immer Ihr Grundsteuerbescheid.
Warum die Hebesätze auf Sylt, Föhr und Amrum so niedrig wirken
Viele Inselgemeinden haben ihre Hebesätze 2025 drastisch gesenkt (Kampen von 325 % auf 62 %, Gemeinde Sylt von 330 % auf 169 %), um trotz stark gestiegener Grundsteuerwerte aufkommensneutral zu bleiben: Die Bodenrichtwerte auf den Nordseeinseln gehören zu den höchsten in Deutschland, entsprechend hoch fallen die neuen Grundsteuerwerte aus. Ein niedriger Hebesatz bedeutet dort also nicht automatisch eine niedrige Grundsteuer. Flensburg zeigt den umgekehrten Effekt: Der Hebesatz stieg auf 953 % — laut Statistikamt Nord der höchste einheitliche Hebesatz des Landes —, weil die dortigen Grundsteuerwerte vergleichsweise niedrig ausfielen.
Ferienwohnung und Zweitwohnung auf den Inseln: zwei getrennte Abgaben
Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser auf Föhr, Sylt oder Amrum fällt die Grundsteuer B an wie für jede andere Immobilie — unabhängig davon, ob Sie selbst nutzen oder vermieten. Davon zu unterscheiden ist die Zweitwohnungssteuer: eine eigenständige kommunale Steuer, die viele Urlaubsgemeinden zusätzlich erheben — unter anderem die Gemeinde Sylt und alle Gemeinden des Amts Föhr-Amrum, jeweils nach eigener Satzung. Beide Abgaben bestehen nebeneinander; die Zweitwohnungssteuer ersetzt die Grundsteuer nicht und wird in einem separaten Bescheid festgesetzt.
Bei Vermietung ist die Grundsteuer als Werbungskosten (private Vermietung) bzw. Betriebsausgaben (gewerbliche Ferienvermietung) abziehbar; bei reiner Selbstnutzung nicht.
Fälligkeit, Jahreszahlung und Einspruch
Die Grundsteuer wird nach § 28 GrStG zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag — zu stellen bis zum 30. September des Vorjahres — kann sie am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Gegen einen fehlerhaften Grundsteuerwertbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen; prüfen Sie insbesondere Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr.
Quellen
Weitere Rechner für Deutschland
- Grundsteuer Rechner Brandenburg — Grundsteuer nach dem Bundesmodell für Brandenburg berechnen.
- Pendlerkosten Rechner — Fahrtkosten und Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg ermitteln.
- Brutto Netto Rechner — Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn berechnen.
- Rentenrechner 2026 — Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente berechnen.