Pendlerkosten-Rechner: Kilometerpauschale 2026 berechnen
Fahrtkosten und Kilometerpauschale für den Arbeitsweg berechnen — mit Auto, Elektroauto, ÖPNV oder Fahrrad. Der Rechner nutzt die neue Entfernungspauschale 2026 (0,38 € ab dem ersten Kilometer, § 9 EStG) und zeigt Ihre voraussichtliche Steuerersparnis.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-10 · Rechtsstand: Steueränderungsgesetz 2025
Berechnung der Kilometerpauschale: So funktioniert der Rechner
Der Pendlerkosten-Rechner berechnet Ihre tatsächlichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und die steuerlich absetzbare Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale). Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer — bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 Euro bis zum 20. Kilometer, 0,38 Euro erst ab dem 21.) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 abgeschafft, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; die Verwaltungsauffassung dazu veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — Auto, Elektroauto, Bus, Bahn, Fahrrad oder Fußweg.
Wichtig für die Berechnung der Fahrkilometer: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; angefangene Kilometer werden abgerundet. Wer keinen eigenen oder überlassenen Kraftwagen nutzt (z. B. ÖPNV- oder Fahrradpendler), kann höchstens 4.500 Euro pro Kalenderjahr ansetzen — Autofahrer und E-Auto-Fahrer sind von dieser Obergrenze ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab; der Rechner verwendet vereinfachend 30 %. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich erst in der Einkommensteuerveranlagung: Die Pendlerpauschale wirkt nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG, Stand 2026) übersteigen. Schon ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen liegt die Kilometerpauschale allein über diesem Pauschbetrag.
Formeln
Pauschale = einfache Entfernung (volle km) × 0,38 € × Arbeitstage
Ohne eigenen/überlassenen Kraftwagen: höchstens 4.500 €/Jahr
Tageskosten = (Entfernung × 2 ÷ 100) × Verbrauch (L bzw. kWh/100km) × Preis (€/L bzw. €/kWh)
Ersparnis = Pendlerpauschale × Grenzsteuersatz
Fahrtkosten berechnen: Beispiele mit den Sätzen 2026
Beispiel 1: Autopendler, 30 km einfache Strecke
Annahmen: Spritpreis 1,70 €/L, Verbrauch 7 L/100km, 220 Arbeitstage. Kraftstoffkosten pro Tag = (30 × 2 / 100) × 7 × 1,70 = 7,14 €; pro Jahr = 1.570,80 €. Pendlerpauschale 2026 = 30 × 0,38 × 220 = 2.508 € (2025 waren es noch 2.156 €). Steuerersparnis bei 30 % = 752,40 €.
Beispiel 2: ÖPNV-Pendler mit Deutschlandticket, 15 km
Deutschlandticket 63 €/Monat (Preis seit 01.01.2026) = 756 €/Jahr. Pendlerpauschale = 15 × 0,38 × 220 = 1.254 €. Steuerersparnis bei 30 % = 376,20 €. Effektive Pendlerkosten nach Steuer = 756 − 376,20 = 379,80 € pro Jahr — die Pauschale übersteigt hier sogar die Ticketkosten.
Beispiel 3: Elektroauto-Pendler, 30 km
Annahmen: Verbrauch 17 kWh/100km, Strompreis 0,35 €/kWh (Laden zu Hause), 220 Arbeitstage. Stromkosten pro Tag = (30 × 2 / 100) × 17 × 0,35 = 3,57 €; pro Jahr = 785,40 € — nur halb so viel wie beim Benziner aus Beispiel 1. Die Pendlerpauschale ist trotzdem identisch: 30 × 0,38 × 220 = 2.508 €, Steuerersparnis 752,40 €. Effektive Jahreskosten = nur 33 €.
Beispiel 4: Kurzpendler, 10 km — die großen Gewinner 2026
Pendlerpauschale 2026 = 10 × 0,38 × 220 = 836 €. Nach altem Recht (0,30 €) wären es nur 660 € gewesen — ein Plus von 176 € bzw. gut 26 %.
Kilometerpauschale 2025 vs. 2026 im Vergleich
| Einfache Entfernung | Pauschale 2025 (alt) | Pauschale 2026 (neu) | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 836 € | +176 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 2.156 € | 2.508 € | +352 € |
| 50 km | 3.828 € | 4.180 € | +352 € |
Jeweils bei 220 Arbeitstagen. 2025: 0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km. 2026: einheitlich 0,38 € ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Pendlerpauschale für Elektroautos
Die Entfernungspauschale ist antriebs- und verkehrsmittelunabhängig: Ein Elektroauto wird steuerlich genauso behandelt wie ein Benziner oder Diesel — 0,38 Euro je Entfernungskilometer, ohne Abschlag. Das macht das E-Auto zum heimlichen Gewinner der Pendlerpauschale: Die tatsächlichen Stromkosten pro Kilometer liegen (vor allem beim Laden zu Hause) meist deutlich unter den Benzinkosten, die absetzbare Pauschale bleibt aber gleich hoch. Wie Beispiel 3 oben zeigt, kann ein E-Auto-Pendler mit 30 km Arbeitsweg nach Steuerersparnis auf effektive Fahrtkosten nahe null kommen. Da auch das Elektroauto ein Kraftwagen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist, gilt die 4.500-Euro-Obergrenze für E-Auto-Pendler nicht. Wählen Sie im Rechner oben einfach „Elektroauto" und geben Sie Verbrauch (kWh/100km) und Strompreis (€/kWh) ein.
Homeoffice und Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale gibt es nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte pendeln. Homeoffice-Tage zählen nicht als Pendeltage — wer im Rechner 220 Arbeitstage einträgt, aber zwei Tage pro Woche zu Hause arbeitet, überschätzt seine Pauschale erheblich. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, für höchstens 210 Tage, also maximal 1.260 Euro pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Für ein und denselben Tag ist in der Regel nur eine der beiden Pauschalen möglich — Ausnahme: Steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (klassisches Beispiel: Lehrkräfte), darf die Tagespauschale auch für Tage angesetzt werden, an denen zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG). Rechenbeispiel: Bei 30 km Entfernung, 132 Pendeltagen (3 Bürotage/Woche) und 88 Homeoffice-Tagen ergeben sich 30 × 0,38 × 132 = 1.504,80 Euro Entfernungspauschale plus 88 × 6 = 528 Euro Homeoffice-Pauschale — zusammen 2.032,80 Euro Werbungskosten.
Pendlerpauschale und Steuererklärung
Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Es zählt die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Ein pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers („Fahrgeld") wird auf die absetzbare Pauschale angerechnet. Die Pauschale wirkt sich steuerlich nur aus, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, der jedem Arbeitnehmer automatisch zusteht.
Verkehrsmittel im Kostenvergleich
Die Wahl des Verkehrsmittels hat erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Pendelns. Das Auto verursacht neben den reinen Kraftstoffkosten auch Fixkosten wie Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Verschleiß und Wertverlust — die Vollkosten je Kilometer liegen deutlich über den reinen Spritkosten. Das Elektroauto punktet mit niedrigen Energiekosten je Kilometer, besonders beim Laden zu Hause. Der ÖPNV mit Deutschlandticket (63 Euro/Monat seit 01.01.2026) ist bei den meisten Entfernungen die günstigste motorisierte Option. Das Fahrrad ist nahezu kostenlos im Betrieb — und die Kilometerpauschale von 0,38 Euro gibt es trotzdem in voller Höhe (gedeckelt auf 4.500 Euro/Jahr, da kein Kraftwagen).
Frequently Asked Questions
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) einheitlich 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer — bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km) ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfallen. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Ohne eigenen oder überlassenen Kraftwagen ist die Pauschale auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Wie funktioniert die Berechnung der Kilometerpauschale?
Die Berechnung der Kilometerpauschale ist einfach: einfache Entfernung in Kilometern × 0,38 Euro × Arbeitstage pro Jahr. Beispiel: 25 km × 0,38 Euro × 220 Arbeitstage = 2.090 Euro Werbungskosten pro Jahr. Gezählt werden nur volle Kilometer der einfachen Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das einer Steuerersparnis von rund 627 Euro.
Wie berechne ich meine Fahrkilometer — einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?
Für die Entfernungspauschale zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet: Bei 17,8 km Fahrstrecke setzen Sie 17 volle Kilometer an.
Was bedeutet Kilometergeld bzw. Fahrgeld — und wie wird es berechnet?
Umgangssprachlich stehen Kilometergeld und Fahrgeld für zwei verschiedene Dinge: erstens die steuerliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer (2026), die jeder Arbeitnehmer in der Steuererklärung ansetzen kann, und zweitens einen freiwilligen Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers. Zahlt der Arbeitgeber einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss, wird dieser auf die absetzbare Entfernungspauschale angerechnet. Der Rechner ermittelt beides: die tatsächlichen Fahrtkosten und die Pauschale fürs Finanzamt.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Elektroautos?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig — sie gilt in gleicher Höhe für Elektroauto, Benziner, Diesel, ÖPNV, Fahrrad und sogar für den Fußweg. E-Auto-Pendler setzen ebenfalls 0,38 Euro je Entfernungskilometer an, obwohl die tatsächlichen Stromkosten pro Kilometer meist deutlich niedriger sind als Benzinkosten. Da das Elektroauto ein Kraftwagen ist, gilt außerdem die 4.500-Euro-Obergrenze nicht.
Zählen Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale?
Nein. Die Entfernungspauschale gibt es nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Für Homeoffice-Tage können Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag ansetzen — für maximal 210 Tage, also höchstens 1.260 Euro pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Für denselben Tag ist in der Regel nur eine der beiden Pauschalen möglich. Ausnahme: Steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (klassisches Beispiel: Lehrkräfte), darf die Tagespauschale auch für Tage angesetzt werden, an denen zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG). Zählen Sie Ihre echten Pendeltage und tragen Sie diese im Rechner ein.
Lohnt sich das Deutschlandticket für Pendler?
Das Deutschlandticket kostet seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat (756 Euro im Jahr). Für die meisten ÖPNV-Pendler bleibt es günstiger als klassische Monatskarten. Die Entfernungspauschale dürfen Sie unabhängig von den tatsächlichen Ticketkosten in voller Höhe ansetzen — bei 15 km und 220 Arbeitstagen sind das 1.254 Euro, mehr als das Ticket selbst kostet. Beachten Sie: Ohne eigenen Pkw ist die Pauschale auf 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Viele Arbeitgeber bezuschussen das Ticket zusätzlich als Jobticket.
Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekosten?
Die Entfernungspauschale gilt nur für den regelmäßigen Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte und berücksichtigt nur die einfache Entfernung (0,38 Euro/km ab 2026). Reisekosten entstehen bei Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten: Hier gilt weiterhin die Kilometerpauschale von 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) für den Pkw. Bei Dienstreisen kommen Verpflegungspauschalen hinzu: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei 24 Stunden.
Weitere deutsche Steuer- und Finanzrechner
- Brutto-Netto-Rechner — Wie viel bleibt vom Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
- Rentenrechner 2026 — Gesetzliche Rente und Rentenlücke berechnen.
- Grundsteuer-Rechner Schleswig-Holstein — Grundsteuer nach der Reform berechnen.
- Grundsteuer-Rechner Brandenburg — Grundsteuer mit Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen.